Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäfts­be­dingung­en (AGB) betreffend den online Erwerb von U-Abos auf dem Home of U-Abo Portal oder über die U-Abo App.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den elektronischen Erwerb von Verbundabonnementen des Tarifverbunds Nordwestschweiz sowie die Benutzung des Webshops «Home of U-Abo» und der App «U-Abo»

1. Anwendbare Bestimmungen

Die BLT Baselland Transport AG («BLT») und die Basler Verkehrs-Betriebe («BVB») sind Mitglieder des Vereins TNW Tarifverbund Nordwestschweiz («TNW»).

Für die Beförderung von Personen mit U-Abos (nachfolgen «Verbundabonne­mente») im Gebiet des TNW gelten die Bestimmungen des Verbundtarifs Nordwest­schweiz T651.0 und der gemeinsamen Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde T600 in der jeweils gültigen Fassung, einschliesslich der darin angeführten Tarif- und anderen Bestimmungen. Die Bestimmungen des Verbundtarifs Nordwestschweiz 651.0 und die Tarifinformationen sind unter Verbundtarif Nordwestschweiz 651.0 (https://www.tnw.ch/tickets-preise/allgemeine-hinweise) einsehbar.

Die vorliegenden Bedingungen beinhalten die Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen den Benutzerinnern und Benutzern des Webshops resp. der App («Kunde»), den Inhaberinnen und Inhabern von Verbundabonnementen, die über den Webshop im Home of U-Abo Portal oder die App erworben wurden («Inhabern»), und der BLT resp. BVB und ergänzen die anwendbaren Tarifinformationen und allfällige zusätzliche, individuelle Vertragsbedingungen.

Der Kunde kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit unter https://www.u-abo.ch/agb/ einsehen, speichern und ausdrucken.

2. Webshop im Home of U-Abo Portal und App «U-Abo»

A. Funktion

Über die App «U-Abo» resp. den Webshop im Home of U-Abo Portal kann der Kunde analoge und digitale Verbundabonnemente für sich und/oder eine oder mehrere andere Personen kaufen, Personalien- und Adressmutationen vornehmen («Kundenverwaltung») sowie von Rabattangeboten und Gutscheinen profitieren. Die Nutzung des Webshops und der App unterliegt den vorliegenden Bedingungen.

Die Verwendung des Webshops und der App setzt voraus, dass der Kunde über eine gültige E-Mail Adresse oder Mobilnummer verfügt. Nach dem Kauf werden die Verbundabonnemente von den BLT oder BVB hergestellt und dem jeweiligen Inhaber versandkostenfrei per Post zu- oder digital zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann die gekauften Verbundabonnemente nicht selber herstellen oder ausdrucken.

Für die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen zur Benutzung des Webshops und der App ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.

B. Sortiment

Im Webshop und der App können jeweils die dort angebotenen Abonnemente des TNW-Sortiments bezogen werden. Es besteht kein Anspruch darauf, ein bestimmtes Abonnement über den Webshop oder die App beziehen zu können.

Zudem können Kunden über den Webshop von Rabattangeboten und Gutscheinen profitieren. Diese werden von Drittanbietern unentgeltlich zur Verfügung gestellt; bei einer Verwendung von Rabattangeboten und Gutscheinen durch Kunden kommt ein separates Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Drittanbieter unter Anwendung der jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters zustande. Die BLT, BVB sowie der TNW sind weder verantwortlich für die angebotenen Rabatte resp. Gutscheine, noch können die BLT, BVB sowie der TNW haftbar für allfällige Schäden aus den genannten Drittangeboten gemacht werden.

Alle im Webshop und der App erworbenen Verbundabonnemente resp. buchbaren Rabatte und Gutscheine sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur gültig, wenn sich der Kunde bei jeder Kontrolle resp. Buchung als die Person ausweisen kann, deren Name auf dem Verbundabonnement resp. dem Rabatt / Gutschein erscheint.

C. Ermässigungen

Kunden mit offiziellem Steuerdomizil im TNW-Verbundgebiet haben Anspruch auf ein subventioniertes Verbundabonnement. Im Übrigen bestehen folgende Ermässigungen:

  • Die Junioren-Ermässigung von Verbundabonnementen wird gewährt bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag. Wird das 25. Altersjahr während der Gültigkeitsdauer eines Mobile U-Abos vollendet, so behält das Mobile U-Abo seine Gültigkeit bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer.
  • Die Senioren-Ermässigung von Verbundabonnementen wird gewährt bei einem Kauf mit Gültigkeitsdatum am oder nach dem 64. Geburtstag von Frauen bzw. dem 65. Geburtstag von Männern.
  • Die Ermässigung von Verbundabonnementen für Kunden mit einer eidgenössischen Invalidenrente bedingt die Einreichung eines gültigen IV-Ausweises, welcher gemäss Bestellprozess einzureichen ist. Das Ablaufdatum des IV-Ausweises wird in den Kundendaten festgehalten.

D. Gültigkeitsdauer

Der Kunde kann bei der Bestellung den Beginn der Gültigkeitsdauer des Verbundabonnements grundsätzlich frei wählen (Fliessdatum).

Bei digitalen Verbundabonnementen ist der früheste wählbare Gültigkeitsbeginn der Tag der Buchung.

Bei analogen Verbundabonnementen ist der früheste wählbare Gültigkeitsbeginn der 7. Tag nach dem Buchungsdatum. Dies, um die voraussichtliche Herstell- und Versanddauer angemessen zu berücksichtigen.

Der späteste wählbare Gültigkeitsbeginn ist der letzte Tag des zweiten auf die Bestellung folgenden Monats.

Das Verbundabonnement ist für ein Jahr oder einen Monat ab dem vom Kunden gewählten Datum gültig (z.B. 24. September 2020 bis 23. September 2021).

C. Vertragsschluss

1. Vertragsparteien

Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Käufer und der Verkäuferin zustande.

Käufer ist die erste Person, die bei der Bestellung erfasst wird («Kunde»). Bei einer Bestellung über das Login ist der Käufer die Person, auf die das Kundenprofil lautet («Kunde»).

Verkäuferin beim Erwerb von Verbundabonnementen über den Webshop ist die BLT.

Verkäuferin beim Erwerb von Verbundabonnementen über die App ist:

  • bei einem Steuerdomizil des Kunden im Kanton Basel-Stadt: die BVB.
  • bei einem Steuerdomizil des Kunden ausserhalb des Kantons Basel-Stadt: die BLT.

2. Persönliche Daten

Der Kunde hat vor Ein- resp. Angabe von persönlichen Daten anderer Personen sicher zu stellen, dass zur Bekanntgabe ihrer Daten legitimiert ist (bspw. mittels einer Einwilligung). Die Legitimation, Korrektheit und Vollständigkeit der Daten liegt in der Verantwortung des bekanntgebenden Kunden.

Persönlichen Daten von Inhaberinnen und Inhabern von Verbundabonnementen müssen mit den jeweiligen Daten in amtlichen Ausweisen – sowie bei Kunden mit steuerlichem Wohnsitz im TNW-Verbundgebiet den kantonalen und kommunalen Einwohner- und Steuerregistern – übereinstimmen. Falls die erfassten Daten nicht mit den Daten in den kantonalen und kommunalen Einwohner- und Steuerregistern übereinstimmen, wird der Verbundausweis gestützt auf die letzten offiziellen Angaben in den Registern aus- und zugestellt; allfällige Vergünstigungen oder Ermässigungen können nur bei Übereinstimmung der Angaben mit den Registern gewährt werden.

Der Kunde kann Änderungen an seinen persönlichen Daten oder persönlichen Daten von ihm resp. ihr verwalteten Inhabern im Portal «Home of U-Abo» selbst verwalten – vor Anpassungen oder Aktualisierungen ist vom Kunden ggf. eine neue Legitimation (bspw. Einwilligung) aller Betroffener sicherzustellen. Alternativ kann der Kunde auch über den Support (Tel. 0848 01 03 84, support@u-abo.ch) oder persönlich an einem BLT- bzw. BVB-Schalter eine Änderung von persönlichen resp. verwalteten Daten beantragen.

3. Preise

Sofern sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt, gilt für die Preise von Verbundabonnementen der Verbundtarif Nordwestschweiz 651.0.

Bei Kunden, die aufgrund ihres Steuerdomizils im TNW-Verbundgebiet ein subventioniertes U-Abo erwerben resp. erworben haben, wird das Steuerdomizil (regelmässig) überprüft. Bei einem Wegfall des Steuerdomizils im TNW-Verbundgebiet gemäss offiziellen Registern entfällt auch die Berechtigung zum Kauf resp. Besitz eines subventionierten U-Abos.

Im Webshop und der App wird vor dem Abschluss des Kaufs der totale Kaufpreis sämtlicher bestellter Verbundabonnemente angegeben. Die schweizerische MWST ist im angegebenen Preis inbegriffen.

Sämtliche Preise werden in CHF angegeben und belastet, die Zustellung von Verbundabonnementen erfolgt versandkostenfrei.

4. Vertragsschluss

Der Kaufvertrag gilt mit erfolgtem Klick auf die Schaltfläche «U-Abo Kaufen» im Webshop resp. in der App als rechtsverbindlich abgeschlossen.

Nach dem Klick resp. nach erfolgter Bezahlung erhält der Kunde eine Bestätigungsmeldung, dass seine Bestellung eingegangen ist und die Bezahlung erfolgreich war.

Diese Bestätigung berechtigt nicht zur Fahrt. Zur Fahrt berechtigt einzig das Verbundabonnement, das dem Kunden je nach Bestellung entweder per Post zugestellt oder digital ausgestellt wird.

5. Identitätsvalidierung

Die Gültigkeit aller im Webshop und der App erworbenen Verbundabonnemente steht unter der Bedingung, dass die vom Kunden angegebenen wesentlichen Daten (insbesondere Name, Geburtsdatum sowie ggf. Steuerdomizil aller Inhaber) korrekt und identisch sind mit den Angaben in den amtlichen Ausweisen und – bei Kunden im TNW-Verbundgebiet – den kantonalen und kommunalen Einwohner- und Steuerregistern der Inhaber.

Für die Identitätsvalidierung von Kunden im TNW-Verbundgebiet relevant sind die den Inhaber betreffenden Daten, die in den kantonalen und kommunalen Einwohner- und Steuerregistern und den amtlichen Ausweisen registriert sind. Der Kunde und der Inhaber sind dafür verantwortlich, dass die in diesen Datenbanken und Ausweisen registrierten Daten immer aktuell sind (z.B. umgehende Meldung eines Wohnortwechsels).

Für die Identitätsvalidierung von Kunden ausserhalb des TNW-Verbundgebiets relevant sind ausschliesslich deren amtlichen Ausweise – es findet kein Abgleich mit staatlichen Registern statt.

Falls eine Identitätsvalidierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, fällt der für die jeweilige Person geschlossene Vertrag rückwirkend dahin. Der Kunde hat weder Anspruch auf eine erfolgreiche Identitätsvalidierung noch auf Ausstellung eines Verbundabonnements. Die BLT bzw. BVB orientieren den Kunden über die nicht erfolgreiche Identitätsvalidierung und erstatten den Kaufpreis innert 30 Tagen auf das für den Kauf verwendete Zahlungsmittel zurück.

6. Kaufquittung

Nach erfolgtem Kauf wird dem Kunden per E-Mail eine Kaufquittung im PDF-Format an die registrierte Email-Adresse gesandt. Die Kaufquittung wird auf den Kunden ausgestellt. Es ist nicht möglich, Kaufquittungen auf die Inhaber auszustellen. Die Kaufquittung kann auch jederzeit über das Login abgerufen und abgespeichert oder ausgedruckt werden.

Die Kaufquittung berechtigt nicht zur Fahrt. Zur Fahrt berechtigt einzig das Verbundabonnement, das dem Kunden je nach Bestellung entweder per Post zugestellt oder digital ausgestellt wird.

7. Ausstellung

Nach Eingang der Bestellung und erfolgreicher Identitätsvalidierung wird das Verbundabonnement gedruckt oder digital zur Verfügung gestellt.

Bei gewählter analoger Option wird das Verbundabonnement dem jeweiligen Inhaber des Verbundabonnements mit normaler Post an die Adresse an seinem Steuerdomizil zugestellt.

Nutzen und Gefahr gehen mit der digitalen zur Verfügungstellung resp. mit Übergabe des analogen Verbundabonnements an die Post auf den Kunden über.

D. Umtausch und Rückerstattung

Im Webshop oder der App erworbene Verbundabonnemente können grundsätzlich nicht umgetauscht oder gewechselt werden. Ausgenommen ist der Wechsel bei neu eintretender Ermässigungsberechtigung (bspw. Senioren oder IV-Bezüger oder beim Zuzug in das Subventionsgebiet des TNW). Dieser Abonnementwechsel richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Verbundtarifs Nordwestschweiz 651.0 (vgl. Ziff. 4.7.3 ff.).

Die Rückerstattung von im Webshop oder der App erworbenen Verbundabonnementen richtet sich nach den Bestimmungen des Verbundtarifs Nordwestschweiz 651.0 (vgl. Ziff. 4.7 ff.).

Bei Todesfall oder Krankheit des Kunden erfolgt die Rückerstattung gemäss Ziff. 4.7.2 des Verbundtarifs Nordwestschweiz 651.0. In diesem Fall ist der Support zu kontaktieren (telefonisch oder per E-Mail) oder an einem Schalter der BLT oder BVB vorbeizugehen.

E. Verlängerung

Über den Webshop oder die App gekaufte Verbundabonnemente werden nicht automatisch verlängert. Die Gültigkeit des Verbundabonnements endet mit Ablauf der Gültigkeitsdauer.

Die rechtzeitige Verlängerung ist Sache des Kunden. Die Erinnerung erfolgt 10 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer per E-Mail an die registrierte E-Mail Adresse oder per SMS an die registrierte Mobilnummer.

F. Entzug und Missbrauch

Die BLT und die BVB haben jederzeit die Möglichkeit ein Verbundabonnement gegen eine Gebühr gemäss Ziff. 12.3 des Verbundtarifs Nordwestschweiz 651.0 zu entziehen. Ein Entzug kann insbesondere bei einem Wohnortwechsel mit Ausstellung eines neuen, subventionierten Verbundabonnements und bei Missbrauch erfolgen. Als Missbrauch gelten insbesondere Fälle von Betrug, absichtlicher Täuschung und absichtlichen Manipulationen

Sollte sich nach Ausstellen des Verbundabonnements (z.B. bei der regelmässigen Überprüfung der Kundendaten oder bei einer Kontrolle der Fahrausweise) herausstellen, dass die vom Kunden angegebenen Daten nicht korrekt waren resp. sind und der Kunde ohne Berechtigung ein subventioniertes Verbundabonnement oder ein Verbundabonnement einer billigeren Kategorie erworben hat, wird ihm das Verbund­abonnement gegen eine Gebühr gemäss Ziff. 12.3 des Verbundtarifs Nordwest­schweiz 651.0 entzogen.

Stellt sich im Rahmen einer Identitätsvalidierung oder zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass der Kunde falsche Angaben gemacht hat, können die BLT und die BVB vom Vertrag zurücktreten und die U-Abos aller betroffenen Inhaber entziehen, auch wenn diese am Bestellvorgang nicht beteiligt waren. Der Vorgang wird als Missbrauch behandelt.

Bei Missbrauch wird zusätzlich die Gebühr gemäss den gemeinsamen Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde T600 erhoben. Strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.

G. Haftung

Jede Haftung der BLT und der BVB im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung des Webshops sowie der App, einschliesslich der Haftung für Malware, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Die BLT und die BVB haften insbesondere nicht für Liefer- oder Zustellverzögerungen, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegen, wie zum Beispiel bei Zustellverzögerungen oder Fehlern der Post, Streik, Unwetter, Erdbeben und ähnlichen Vorkommnissen

3. Datenschutz

Die BVB und BLT behalten sich vor, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übertragenen Daten (inkl. Personendaten) zur Vertragsabwicklung, im Rahmen administrativer Massnahmen, aufgrund gesetzlicher Vorgaben bzw. infolge behördlicher Anordnungen zu verwenden.

Eine Datenweitergabe erfolgt ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten sowie der Datenschutzerklärung https://www.u-abo.ch/datenschutz/.

Für unter den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossene Verträge gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbedingungen - zu finden unter https://www.u-abo.ch/datenschutz/ – als integrierender Bestandteil.

4. Änderung der Tarife und der AGB

Die BLT und die BVB resp. der Tarifverbund Nordwestschweiz können diese AGB, die Beförderungsbedingungen und die Tarife jederzeit ändern.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen können im Übrigen nur geändert oder ergänzt werden, wenn dies schriftlich und im Einvernehmen der involvierten Parteien geschieht.

5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen unterstehen die Beziehungen zwischen der BLT und der BVB und dem Kunden ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht.

Die Parteien bemühen sich, allfällige Streitigkeiten gütlich beizulegen. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, sollen die ordentlichen Gerichte entscheiden.

Für Vertragsbeziehungen mit den BLT ist Erfüllungsort sowie Betreibungsort, letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand Oberwil BL.

Für Vertragsbeziehungen mit den BVB ist Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand Basel.

Version 1.0 vom 07. September 2021